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   FG Sachsen, 02.04.2003 - 1 K 536/99   

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https://dejure.org/2003,17043
FG Sachsen, 02.04.2003 - 1 K 536/99 (https://dejure.org/2003,17043)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02.04.2003 - 1 K 536/99 (https://dejure.org/2003,17043)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02. April 2003 - 1 K 536/99 (https://dejure.org/2003,17043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzinsung einer Investitionszulagenrückforderung; Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs einer Vorschrift; Abschluss eines Verrechnungsvertrags durch Umbuchung des Finanzamts (FA); Überprüfung einer Ermessensentscheidung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzinsung einer Investitionszulagenrückforderung bei Bestehen des Zulageanspruchs in einem anderen Jahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verzinsung einer Investitionszulagenrückforderung bei Bestehen des Zulageanspruchs in einem anderen Jahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1552
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2003 - 1 K 536/99
    Soweit die Verzinsung eines im Ergebnis getilgten Rückzahlungsanspruchs gegen das Verbot einer Übermaßbesteuerung verstößt, hat der BFH zu § 233 a AO entschieden, dass dieser Gesichtspunkt allenfalls im Rahmen von Billigkeitserwägungen nach § 227 AO berücksichtigt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BStBl II 1997, 259 , und vom 6. November 2002 V R 75/01, BFH/NV 2003, 230 ; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505 , m.w.N.).

    Sachlich unbillig ist die Geltendmachung eines Zinsanspruches dann, wenn sie im Einzelfall zwar dem Wortlaut einer Vorschrift entspricht, aber nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwider läuft (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BStBl II 1997, 259 ).

  • BFH, 13.01.2000 - VII R 91/98

    Säumniszuschläge bei Aufrechnung

    Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2003 - 1 K 536/99
    Nachdem die Forderung des aufrechnenden FA noch nicht fällig war, konnte das FA nicht wirksam aufrechnen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 13. Januar 2000 VII R 91/98, BStBl II 2000, 246 unter Nr. 1 der Gründe).

    Die Zulässigkeit eines Aufrechnungs- bzw. Verrechnungsvertrages auch bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen ist allgemein anerkannt (vgl. BFH in BStBl II 2000, 246 unter Nr. 2 a der Gründe m.w.N.).

  • BFH, 30.10.2001 - X B 147/01

    NZB; FGO -Novelle; Darlegungspflicht bei geklärten Rechtsfragen

    Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2003 - 1 K 536/99
    Die Rechtsprechung des BFH zu § 233 a AO (z.B. BFH-Urteil vom 6. November 2002 V R 75/01, BFH/NV 2003, 230 und BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505 ) könne nicht unmittelbar auf § 8 InvZulG 1993 übertragen werden, da § 233 a AO nicht nur eine Verzinsung der nachzuzahlenden, sondern auch der zu erstattenden Steuer vorsehe.

    Soweit die Verzinsung eines im Ergebnis getilgten Rückzahlungsanspruchs gegen das Verbot einer Übermaßbesteuerung verstößt, hat der BFH zu § 233 a AO entschieden, dass dieser Gesichtspunkt allenfalls im Rahmen von Billigkeitserwägungen nach § 227 AO berücksichtigt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BStBl II 1997, 259 , und vom 6. November 2002 V R 75/01, BFH/NV 2003, 230 ; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505 , m.w.N.).

  • BFH, 06.11.2002 - V R 75/01

    Nachzahlungszinsen bei freiwilligen Zahlungen

    Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2003 - 1 K 536/99
    Die Rechtsprechung des BFH zu § 233 a AO (z.B. BFH-Urteil vom 6. November 2002 V R 75/01, BFH/NV 2003, 230 und BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505 ) könne nicht unmittelbar auf § 8 InvZulG 1993 übertragen werden, da § 233 a AO nicht nur eine Verzinsung der nachzuzahlenden, sondern auch der zu erstattenden Steuer vorsehe.

    Soweit die Verzinsung eines im Ergebnis getilgten Rückzahlungsanspruchs gegen das Verbot einer Übermaßbesteuerung verstößt, hat der BFH zu § 233 a AO entschieden, dass dieser Gesichtspunkt allenfalls im Rahmen von Billigkeitserwägungen nach § 227 AO berücksichtigt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BStBl II 1997, 259 , und vom 6. November 2002 V R 75/01, BFH/NV 2003, 230 ; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505 , m.w.N.).

  • BFH, 05.08.1986 - VII R 167/82

    Umsatzsteuervoranmeldung - Steuerrückstand - Verrechnungsvertrag - Umbuchung von

    Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2003 - 1 K 536/99
    Die Umbuchung durch das FA stellt, nachdem - wie im Streitfall - eine Aufrechnung mangels Fälligkeit nicht in Betracht kommt, rechtlich ein Angebot zum Abschluss eines Verrechnungsvertrages dar, der als Vertrag nur durch eine Annahme dieses Angebots zustande kommen kann (BFH-Urteil vom 5. August 1986 VII R 167/82, BStBl II 1987, 8 ).

    Mit ihrem Einspruchsschreiben greift die GmbH auch nicht die Verrechnung als solche an, sondern wendet sich gegen die vom FA angenommene Wirkung der Verrechnung (vgl. hierzu BFH in BStBl II 1987, 8 ).

  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 79/88

    Behandlung von Veräußerungsgewinnen gem. §§ 17 , 18 AuslInvestmG verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2003 - 1 K 536/99
    Gegenüber einer vom Wortlaut der Rechtsnorm abweichenden Auslegung ist aber besondere Zurückhaltung geboten; denn ist es nicht Aufgabe einer lückenfüllenden Interpretation - zu der auch die teleologische Reduktion gehörtrechtspolitische Fehler zu korrigieren, d.h. das Gesetz zu verbessern, obwohl es sich - gemessen an seinem Zweck - noch nicht als planwidrig unvollständig oder zu weitgehend erweist (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 1992 VIII R 79/88, BStBl II 1992, 786 m.w.N.).
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